Kosten

Erstattung über private Krankenkassen/Beihilfe

Die Behandlungskosten richten sich nach den aktuellen Standards der Krankenkassen, welche auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) basieren und üblicherweise zwischen dem 2,3 und 3,5fachen Satz der Ziffer 870 liegen.
Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Tarifbedingungen. Fragen Sie direkt bei ihrer Krankenkassen nach den Bedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag. Sobald dies geklärt ist, helfe ich Ihnen selbstverständlich mit der Antragstellung.

Rechnungen selbst begleichen

Aktuell berechne ich, angelehnt an das Honorar der gesetzlichen Krankenkassen, für eine Einzelsitzung den 2,8fachen Satz nach der GOP (122,42 Euro /50 Minuten). Eine Diagnosestellung ist in diesem Fall nicht Behandlungsvoraussetzung (anders als bei der Kostenübernahme durch gesetzliche oder private Krankenkassen). Die Behandlung wird außerdem nicht aktenkundig, was Sie evtl. als Person des öffentlichen Lebens, oder bei angestrebter Verbeamtung vermeiden möchten. Auch Nachteile beim zukünftigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können so vermieden werden.

Erstattung über die gesetzlichen Krankenkassen

Liegt eine behandlungswürdige Erkrankung vor, können Sie die Übernahme der Therapiekosten bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse im sogenannten Kostenerstattungs­verfahren beantragen. Erfragen Sie hierzu bei ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie dafür benötigen. In der Regel handelt es sich um die folgenden:

1) Eine Bestätigung von mir, dass ich die psychotherapeutische Behandlung zeitnah übernehmen.

2) Formular PTV 11 mit der Empfehlung einer Verhaltenstherapie. Dieses Formular erhalten Sie am Ende einer „psychotherapeutischen Sprechstunde“. Diese können Sie bei niedergelassenen Psychotherapeuten oder über die 116 117 vereinbaren.

3) Eine Liste mit 7 psychologischen Psychotherapeuten mit Kassensitz, die Ihnen keine zeitnahe Therapie anbieten können und damit der Nachweis, dass Sie schon mehrere Monate vergeblich nach einer Therapie gesucht haben.

4) Eine Bestätigung Ihres Hausarztes oder Psychiaters, dass eine zeitnahe Behandlung notwendig ist oder einem Dringlichkeitscode auf dem PTV 11 (Dringlichkeitsbescheinigung).

Detaillierte Informationen über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie im Internet, z.B. unter therapie.de.

Versicherte der Bahn BKK

Versicherte der Bahn BKK können bei mir ohne die Hürden des Kostenerstattungsverfahrens probatorische Sitzungen wahrnehmen und eine Psychotherapie machen. Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, übernimmt die Bahn BKK die Kosten dafür genauso, wie bei Therapeuten mit Kassensitz.

Heilfürsorge/Soldaten/Soldatinnen der Bundeswehr

Seit 2013 übernimmt die Bundeswehr Behandlungskosten in einer Privatpraxis. Hierfür benötigen Sie eine Überweisung durch den Truppenarzt.

Ausfallhonorar

Meine Praxis ist eine Bestellpraxis. Dies bedeutet, dass der Patient / die Patientin bei der Vereinbarung eines Behandlungstermins für Psychotherapie und Erstgespräche einen festen Zeitpunkt zugewiesen bekommt, der von keinem anderen Patienten/Patientin belegt ist. Gleichzeitig können kurzfristig ausfallende Termine in der Regel nicht nachbesetzt werden, wodurch der Praxis bei Nichterscheinen ein finanzieller Schaden entsteht.

Behandlungstermine müssen spätestens 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Die Absage muss rechtzeitig in der Praxis eintreffen. Nutzen Sie dafür gerne die Email-Adresse j.luu[at]praxisgemeinschaft-neue-mitte.de.

Bei nicht rechtzeitiger Absage erhebe ich ein Ausfallhonorar von 80 Euro. Der Anspruch ist durch §615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten, geregelt. Die Gründe für die Absage, spielen keine Rolle. Als Ausnahme gilt eine akute Erkrankung, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss. Dieses Attest muss spätestens 3 Tage nach dem Behandlungstermin hier eintreffen, anderenfalls erfolgt eine Privatrechnung. Das Ausfallhonorar wird nicht von den Krankenkassen übernommen.